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Von Kornelia Roßkothen
Uellendahl.
Es hat länger gedauert als geplant, aber nun steht sie
wieder, die Röhrenrutsche an der Girardetstraße.
Damit hat ein sechsjähriger Rechtsstreit um das Spielgerät
ein Ende genommen, eine Revision ist nicht möglich.Vor
gut einem Jahr hatte das Oberverwaltungsgericht der Stadt Wuppertal
in einem Berufungsverfahren Recht gegeben: Die umstrittene Metallrutsche
darf an der Girardetstraße stehen,auch wenn der Spielplatz
in einem Wohngebiet liegt und für jüngere Schulkinder
vorgesehen ist und auch ohne eine Baugenehmigung.Im Sommer des
Jahres 2000 waren entsprechend einem Urteil des Verwaltungsgerichtes
Röhre und Turm abgebaut worden - für einen eventuellen
Wiederaufbau hatten die Kläger 15000 Mark hinterlegt. Die
Kläger hatten geltend gemacht, sie würden durch Lärm
gestört, da die Röhre nicht nur zum Rutschen benutzt
werde. Immer wieder würden Steine durchgeworfen; Kinder
schlügen mit Stöcken auf das Metall.Das aktuelle Urteil
des Oberverwaltungsgerichts macht der Stadt Wuppertal jedoch
auch Auflagen. So musste die Rutsche weiter als zuvor vom Haus
der Kläger entfernt aufgebaut werden; auch eine Schaukel
wurde versetzt. Deshalb hat sich alles etwas hingezogen",
erläutert Peter Krieg vom Stadtbetrieb Jugend und Freizeit,
der Grund musste für die Geräte anderer Größe
erst hergerichtet werden." Außerdem habe es Lieferschwierigkeiten
gegeben.Einen anderen Ausgang hatte ein ähnliches Verfahren
um die Röhre an der Roonstraße genommen. Hier wurde
die Berufung der Stadt wegen einer versäumten Frist nicht
zugelassen.
WZ 13.10.2004 |
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